Von A bis Z

Von A bis Z


A
Adventssingen
In der Adventszeit versammeln wir uns jeweils am Montagmorgen unter dem Adventskranz und singen Adventslieder.

Anmeldungen
Die Anmeldungen der Schulneulinge müssen immer bis zum 15. November des Jahres vor dem Einschulungsjahr erfolgen.
Die Schulpflicht beginnt nach § 35 Abs. 1 des Schulgesetzes für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Im Vorfeld der Schulanmeldungen erhalten die Eltern Hinweise zu Informationsveranstaltungen der örtlichen Grundschulen über die Stadt Bergisch Gladbach.
Zu weiteren Fragen erhalten Sie Auskunft in unserem Sekretariat. Dort können Sie auch direkt einen Anmeldetermin vereinbaren.
Die Kinder müssen zur Anmeldung mitgebracht werden (Stammbuch erwünscht!).
Wir bieten einen Informationsabend an, an dem wir Ihnen unsere Schule genauer vorstellen (Terminliste).

AGs
Die OGS bietet verschiedene AGs am Nachmittag, auch für Nicht-OGS-Kinder an, die in Elternbriefen immer zum Halbjahr angekündigt werden. Die AGs müssen ein halbes Jahr besucht werden. Es werden z. B. Fußball-, Tennis- und verschiedene Musik- AGs angeboten. Für OGS Kinder gibt es zusätzlich noch die Wald- AG, die Theater- AG, die Tanz- und Bewegungs-AG und die Näh- AG.

Aufsicht
In den Pausen und an der Bushaltestelle werden die Kinder von Lehrkräften beaufsichtigt.

B
Basar
Wir beteiligen uns jedes Jahr bei der Dorfgemeinschaft Moitzfeld und ihrem weit über Gladbachs Grenzen bekannten und wunderschönen Weihnachtsbasar mit Leckereien. Der Erlös unterstützt hilfsbedürftige Kinder.

Beschwerden
sollten grundsätzlich zunächst der betroffenen Lehrkraft vorgetragen werden! Können Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn auch dann keine Einigung herbeigeführt werden kann, bleibt es Ihnen unbenommen, das Schulamt des Rheinisch- Bergischen Kreises, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, Tel. 02202/132022 als vorgesetzte Dienstbehörde einzuschalten.

Beurlaubung
Wenn unvorhersehbare Gründe für ein Fehlen in der Schule vorliegen, müssen Sie die Klassenlehrerin um eine Beurlaubung bitten (bis zu 2 Tagen). Die Schulleitung  (E-Mail an 114558@schule.nrw.de) erteilt Beurlaubungen, die über 2 Tage hinausgehen. Unmittelbar vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen nicht möglich. Nicht genehmigtes Fehlen vor oder nach den Ferien kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bewegliche Ferientage
Dabei handelt es sich um zusätzliche Schultage, über die jede Schule frei verfügen kann (3 bis 4 pro Schuljahr). Die Schulkonferenz entscheidet über die Verteilung der beweglichen Ferientage im Schuljahr. Sie werden in unseren Terminkalender über die Verteilung der Tage informiert.

Bus
Es gibt morgens und mittags je eine Busfahrt mit dem Busunternehmen „Ossenbach“ .
Hinfahrten:
7.40 Uhr Oberauel- Immekeppel
7.42 Uhr Löhe-Eiche
7.44 Uhr Löhe
7.46 Uhr Ehrenfeld
7.49 UhrHerweg
7.50 Uhr Steinackerweg
7.51 Uhr Wegbiegung Großhoh-Kleinhohn
7.52 Uhr Terrassenstadt

C
Computer
Alle Klassenräume sind mit jeweils einem PC mit Internetzugang ausgestattet. Zusätzlich hat die Schule einen Computerraum, in welchem eine Klassenstärke arbeiten kann.
 
E
Einschulung
"Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres."
Im Herbst des Jahres, bevor Ihr Kind eingeschult wird, können Sie Ihr Kind an der Schule Ihrer Wahl anmelden. Das Schulamt der Stadt Bergisch Gladbach wird Ihnen hierzu einen Informationsbrief und einen Anmeldebogen schicken und in der Presse werden dazu Anmeldetage veröffentlicht.
Bitte rufen Sie dann bei uns an, um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss Ihr Kind mitkommen.
Bitte bringen Sie das Stammbuch und das Anmeldeformular mit. Ihr Kind führt dann noch ein Gespräch mit der Schulleitung, in dem geschaut wird, ob Ihr Kind schulfähig ist.
Im weiteren Verlauf des Jahres erhalten Sie vom Gesundheitsamt eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung. Dort wird überprüft, ob Ihr Kind aus körperlicher Sicht schulfähig ist.
Sollte Ihr Kind schulfähig sein und die Anmeldung unserer Schule möglich sein, erhalten Sie eine Zusage, dass Ihr Kind unsere Schule nach den Sommerferien des Folgejahres besuchen darf.
 
Elternabende
dienen der Information der Klassenelternschaft. In jedem Schulhalbjahr sollte ein Elternabend stattfinden, zu dem in der Regel die Elternvertreter/innen in Absprache mit der Klassenlehrkraft einladen.

Elternbrief
Informationen an die Eltern werden in Form von Elternbriefen durch die Kinder weitergegeben. Schauen Sie regelmäßig in die Postmappe Ihres Kindes!

Elternmitwirkung
Mit der Einschulung Ihres Kindes in die Schule übernehmen Sie als Eltern eine Reihe von Pflichten. Sie müssen sich darum kümmern, dass die Hausaufgaben erledigt werden, dass Ihr Kind das richtige Material hat usw.
Sie haben aber auch eine Reihe von Rechten, aktiv an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule steht dabei im Vordergrund. Aktive Mithilfe als Begleitung bei einem Ausflug, bei der Vorbereitung eines Schulfestes, bei der Gestaltung des Klassenraumes usw. wird von allen Beteiligten gern gesehen. Das Schulmitwirkungsgesetz sieht folgende Mitwirkungsorgane vor:
•    Klassenpflegschaft: Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden dieses Gremium. Aus ihrer Mitte wird die/der Vorsitzende gewählt, sowie ein/e Stellvertreter/in.
•    Schulpflegschaft: Dieses Gremium setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden aller Klassen und deren Stellvertretern. Aus ihrer Mitte werden Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt.
•    Schulkonferenz: Die Schulkonferenz besteht aus sechs Elternvertretern und sechs Lehrerinnen und aus der Schulleitung. Alle wichtigen Entscheidungen für die Schule werden dort getroffen.

Elternsprechzeit
Hier werden sie über die Lernentwicklung Ihres Kindes informiert. Wir haben zwei Elternsprechzeiten außerhalb der Unterrichtszeit vorgesehen, einen Ende Oktober/Anfang November, der zweite findet in der Regel vor oder nach den Osterferien statt. Unabhängig von den Sprechtagen können Sie die Sprechstundenzeiten der Lehrerinnen im Sekretariat erfragen.

F
Fahrrad
Sollte ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist es die Pflicht der Eltern, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades zu sorgen. Denken Sie auch bitte daran, ihr Kind nur mit Helm fahren zu lassen.
Zu Beginn des Schuljahres teilt die Klassenlehrerin Erlaubnisschreiben aus, auf dem Sie uns bestätigen, dass Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen darf.

Feiern
Feiern gehören zur Grundschule ebenso wie der reguläre Unterricht. Feste und Feiern sind wichtige Bestandteile im Schulleben unserer Schule. Sie wecken das Gemeinschaftsgefühl und machen Schule lebendig. Im Folgenden sind zu nennen: Martinszug, Adventssingen, Karneval, Sportfest, Schulfest. Daneben veranstaltet jede Klasse eigene Feiern, wie Weihnachtsfeiern, einen gemeinsamen Ausflug oder Abschluss des Schuljahres.
An unserer Schule ist es so abgesprochen, dass sich ein großes Schulfest mit einer Projektwoche jährlich abwechselt. Stellt die Schule das Kinderdreigestirn von Bergisch Gladbach, gibt es eine Kindersitzung statt eines Schulfestes.
 
Förderverein
siehe Extraseite


Frühstück
Ihr Kind sollte unbedingt zuhause gefrühstückt haben, bevor es zur Schule kommt. Lernen strengt an und macht hungrig und durstig. Geben Sie Ihrem Kind etwas zu essen und ein Getränk mit in die Schule. Achten Sie auf gesunde Nahrungsmittel. Obst, Gemüse, Brot Wurst und Käse gehören, je nachdem, was Ihr Kind mag, in die Brotdose. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Süßigkeiten mit. Den Klassen steht zusätzlich Mineralwasser bereit, welches aus der Klassenkasse angeschafft wird.

Fundsachen
Es ist erstaunlich, was alles in der Schule an Kleidungsstücken vergessen wird! Fundsachen werden im Flur des Verwaltungstraktes an der Treppe aufbewahrt. Wertgegenstände werden im Hausmeisterbüro aufbewahrt. Bitte schauen Sie an den Tagen des Elternsprechtages unsere Fundstücke durch. Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden nach den Elternsprechnachmittagen einem caritativen Zweck zugeführt.    

G
Glatteis
Bei extremen Witterungsverhältnissen (Glatteis, etc.) entscheidet die Bezirksregierung, ob der Unterricht ausfällt. Unterrichtsausfall in den entsprechenden Regionen wird jeweils im Radio bekannt gegeben. Unabhängig davon können Eltern ihre Kinder bei Gefahr auch dann für einen Tag zu Hause behalten, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
In jedem Fall gilt die Regelung: Eltern, die berufstätig sind und keine Möglichkeit haben ihre Kinder betreuen zu lassen, können ihr Kind in die Schule bringen. Es sind immer Lehrkräfte in der Schule.

Gottesdienst
Regelmäßig findet ein ökumenischer Schulgottesdienst für alle Kinder der 3. und 4. Schuljahre in der Kirche St. Joseph statt.
 
H
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Sie setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort und bereiten den Fortgang des Unterrichts vor. Hausaufgaben als vertiefende Übungen dienen der individuellen Förderung. Unter Beachtung der unterschiedlichen häuslichen Verhältnisse, in denen Kinder aufwachsen, und der unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeit können Lehrer nach grundsätzlicher Absprache mit den Eltern differenzierte häusliche Übungsaufträge erteilen. Die Schüler erhalten in jedem Fall eine lernförderliche Rückmeldung ihrer Lehrer zu den geleisteten häuslichen Arbeiten.
Üblicher Rahmen:          
Klasse 1 und 2        nicht mehr als 30 Minuten
Klasse 3 und 4      nicht mehr als 60 Minuten
Das Thema „Hausaufgaben“ wird regelmäßig auf Elternabenden thematisiert.

Hausschuhe
In unseren Klassenräumen tragen wir Hausschuhe oder ähnliche Fußbekleidungen. Durch weniger Schmutz fördern wir unsere Gesundheit und schonen außerdem den Fußboden.

Hitzefrei
Wenn die Außentemperatur 27° C im freien Schatten überschritten hat, kann der planmäßige Unterricht vorzeitig beendet werden, jedoch frühestens um 11.30 Uhr.
Eltern, die eine schulische Betreuung bis zum planmäßigen Unterrichtsende wünschen, müssen dies der Klassenlehrerin rechtzeitig schriftlich mitteilen.
OGS- Kinder verbleiben bis zum Beginn der Betreuung in der Schule und werden beaufsichtigt.
 
K
Klassenarbeiten
Im 1. und 2. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kurze Lernkontrollen dienen der individuellen Dokumentation der Lernentwicklung und werden nicht benotet. Bei Auffälligkeiten setzt sich die Klassenlehrerin oder die Fachlehrerin mit Ihnen in Verbindung.
Im 3. und im 4. Schuljahr werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Arbeiten geschrieben, in Deutsch und Mathematik werden sie ab dem 2. Halbjahr in Klasse 3 zensiert. In Englisch erfolgt eine Rückmeldung in Textform, aber keine Note. Die Anzahl der Arbeiten wird zu Beginn des Schuljahres von den Jahrgangsteams festgelegt und auf den Klassenpflegschaftssitzungen bekannt gegeben.
Außerdem können schriftliche Lern(ziel)kontrollen in Deutsch, Mathematik, Englisch und in allen weiteren Fächern einen Überblick über den individuellen Lernstand der Kinder geben.  Diese  Übungen werden nicht benotet.
Klassenarbeiten werden bei uns erst ab dem 4. Schuljahr angekündigt.
Alle weiteren Informationen hierüber erhalten Sie von der Klassenlehrkraft oder von den Fachlehrkräften auf den Klassenpflegschaftssitzungen.
 
Klassenfahrt
Mindestens einmal in der Grundschulzeit fährt jede Klasse ins Schullandheim oder in eine Jugendherberge. Vorzugsweise finden diese mehrtägigen Fahrten im 3. oder 4. Schuljahr statt.

Klassenlehrerin
Jede Klasse hat ihre Klassenlehrerin, die sie in der Regel zwei Grundschuljahre behält. Nach der Einheit ½ findet ein Wechsel der Klassenlehrerin statt. Dennoch kann es durch Krankheiten, Beurlaubungen, Versetzungen usw. Veränderungen in der Klassenleitung geben. Eltern und Schüler haben keinen Rechtsanspruch darauf, "ihre Lehrerin" zu behalten; wir bemühen uns natürlich um bestmögliche Lösungen.

Klassenpflegschaft
Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden zusammen dieses Gremium. Aus ihrer Mitte wird die/der Vorsitzende gewählt, sowie ein/e Stellvertreter/in.

Kleiderbörse
Zweimal im Jahr organisiert der Förderverein der Schule einen Kinderkleidungs- und Spielzeugbasar in der Turnhalle der Schule (Frühling/Herbst).
Termine finden Sie unter „Termine“ und im Bereich des „Fördervereins“. Wenn Sie etwas verkaufen möchten, so schauen Sie zur Kontaktaufnahme und bezüglich Rückfragen auf die Seite „Förderverein“.

Kooperation
Unsere Schule arbeitet kooperativ mit anderen Einrichtungen zusammen. Dazu gehören natürlich die mit uns verbundenen Kindertagesstätten und die anderen Bergisch Gladbacher Schulen, besonders aber die benachbarte Fröbelschule. Es gibt oft feste Kooperationsverträge, die das Ziel haben, die Zusammenarbeit zu intensivieren und den Übergang für die Kinder zu verbessern.

Kopfläuse
Kopfläuse kann jeder bekommen!
Sie werden von Menschen oder Gebrauchsgegenständen übertragen. Wenn Läuse festgestellt werden, sollen sich alle Kontaktpersonen einer Kontrolle unterziehen. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen; Kindergärten) dürfen von infizierten Personen nicht betreten werden.
Geeignete Mittel gegen den Läusebefall erhalten Sie rezeptfrei in Apotheken (siehe Gebrauchsanweisung; Wiederholungsbehandlung). Der Schulbesuch darf erst wieder aufgenommen werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass das Kind läusefrei ist.

L
Leistungsbewertung
Es gibt ein Konzept zur Leistungsbewertung, das auf den Elternabenden für die jeweilige Stufe vorgestellt wird.

Linkshänder
Kindern, die bevorzugt mit der linken Hand arbeiten, soll auch in der Schule Gelegenheit gegeben werden, dies zu tun. Dabei muss auf richtiges Werkzeug (Schere, Füller) und die richtige Schreibhaltung geachtet werden. Außerdem wird bei der Sitzordnung auf Linkshänder Rücksicht genommen.

M
Müll vermeiden
Geben Sie Ihrem Kind das Frühstück möglichst in Mehrwegverpackungen (Brotdosen) mit.

Musikunterricht
Wir sind eine „JeKits“ Schule (Genauere Informationen finden Sie unter „Unsere Projekte“) Zusätzlich ermöglicht die OGS der Schule Musikunterricht in folgenden Abteilungen: Grundkurs „Orffsches Instrumentarium“, Klavier, Gitarre, Blockflöte, Querflöte, auch für Nicht-OGS-Kinder. Fragen Sie bei der Schulleitung oder im Sekretariat nach.

Mut tut gut
Jeweils in Klasse 2 und 4 führen wir das Gewaltpräventionsprojekt „Mut tut gut“ durch. Der Förderverein beteiligt sich an den Kosten.

N
Notadressen
Die Eltern werden aufgefordert, unbedingt der Schule Adressen mitzuteilen, unter denen sie im Notfall zu erreichen sind. Hierzu gehört nicht nur die private Telefonnummer, sondern auch die Telefonnummer, unter der die Eltern; Großeltern oder gute Freunde tagsüber erreicht werden können. Zum Schulanfang wird eine Notadressenliste für die Kinder erstellt. Bitte teilen Sie Adressenänderungen und neue Telefonnummern unverzüglich mit.
Wenn Sie eine Handy-Nr. als Notruf-Nummer angeben, sorgen Sie bitte dafür, dass das Handy auch eingeschaltet ist. Im Falle eines Unfalles müssen wir Sie möglichst umgehend erreichen können!

Noten
Noten gibt es an der Grundschule Moitzfeld erst im 2. Halbjahr von Klasse 3.

O
OGS
Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 haben wir uns einer neuen Herausforderung gestellt, die Grundschule Moitzfeld wurde eine offene Ganztagsgrundschule. Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind im Anschluss an den Schulvormittag für eine Betreuung am Nachmittag anzumelden.
Diese Betreuung findet an wahlweise bis 15 Uhr oder 16.30 Uhr statt. Eine Teilnahme ist ein Wahlangebot und freiwillig. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Schulleiterin oder bei dem Leiter der OGS.
 
P
Pause
Der Unterricht wird an unserer Schule von zwei Pausen unterbrochen:
•    9.50 – 10.00 Uhr     Frühstückspause
•    10.00 - 10.15 Uhr     1. Hof- und Spielpause
•    11.50 - 12.00 Uhr     2. Hof- und Spielpause
Die aktive Pause steht im Vordergrund. Es gibt während der 1. Pause einen von den Schülern der 4. Klasse geleiteter Spieleverleih.
Bei Regenpausen bleiben die Schüler/innen in ihrem Klassenraum und spielen oder malen hier. Der Beginn einer Regenpause wird durch ein akustisches Signal angezeigt.
 
Q
Qualitätssicherung
Zu den Aufgaben der Qualitätssicherung gehören in Klasse 3 die Vergleichsarbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch (VERA), die vom Land NRW zentral gestellt werden. Näheres dazu erfahren Sie in den Klassenpflegschaftssitzungen zu Beginn des 3. Schuljahres.

R
Rücktritt
Erziehungsberechtigte können ab dem 2. Halbjahr in Klasse 2 einen Antrag auf Rücktritt in die vorhergegangene Klasse stellen, wenn sie in Absprache mit den Lehrerinnen den Eindruck haben, die Lernzuwächse ihres Kindes seien nicht mehr gegeben.

S
Schülerbücherei
Unsere Schule hat eine schöne Schulbücherei mit vielen Büchern.  Jede Klasse hat freie Lesezeiten.

Schulbücher
Viele Schulbücher werden durch die Schule angeschafft und an die Kinder zu Beginn eines Schuljahres ausgeliehen. Sie sollten von den Kindern sorgfältig behandelt werden. Versehen Sie die Bücher mit Umschlägen!
Zusätzlich steht ein gesetzlich festgelegter Elternanteil für die Beschaffung der Schulbücher zur Verfügung. Diese Bücher gehen in den Privatbesitz der Kinder über und sind in der Regel Verbrauchsmaterial, z. B. Arbeitshefte.
Durch einen Schulkonferenzbeschluss entrichten die Eltern pro Schuljahr einen Beitrag von 12 € an die Schule, die in Sammelbestellungen die entsprechenden Arbeitshefte besorgt und einen Mengenrabatt herauswirtschaftet.

Schulgesetz
Im Schulgesetz finden Sie alle wichtigen Regelungen zur Schule in NRW. Sie können es in unserem Schulbüro einsehen. Im Internet finden Sie es unter www.schule.nrw.de.    

Schulhund
Wir haben einen Schulhund, der Casey heißt.
Casey  besucht uns zweimal in der Woche. Sie geht regelmäßig in eine Klasse, aber auf Anfrage auch stundenweise in andere Klassen. Dort lernen die Schüler den richtigen Umgang bei der Begegnung mit fremden Hunden, so dass viele Kinder Angst und Unsicherheit verlieren.
Beim Thema „Haustiere“ lernen die Schüler an dem Beispiel von Casey die sachgemäße Pflege und was es heißt, Verantwortung zu übernehmen.
Casey kann eine Menge Tricks, aber sie hilft oft auch, Ruhe zu finden. In den vergangenen Schuljahren sind manch innige Verbindungen entstanden.

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht aus 6 Elternvertretern und 6 Lehrern/Lehrerinnen und aus der Schulleitung. Alle wichtigen Entscheidungen für die Schule werden hier getroffen.

Schulleben
Zum Schulleben gehören Theaterbesuche, Autorenlesungen, Sport- und Spielfeste, Projektwochen, Karnevalsfeiern, Schulfeste, Auftritte von Künstlern .... Auf der Schulkonferenz wird jährlich festgelegt, welche dieser Angebote in einem Schuljahr durchgeführt werden. Eltern müssen mit Kosten für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen in Höhe von ca. 8,00 bis 15,00 Euro jährlich rechnen.

Schulpflegschaft
Dieses Gremium setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden aller Klassen und deren Stellvertretern. Aus ihrer Mitte werden Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Schulprogramm
Das Schulprogramm dokumentiert die aktuelle Arbeit des Kollegiums an ausgewählten Schwerpunktthemen und unterliegt internen und externen Evaluationsprozessen. Schulprogramme unterliegen der externen Kontrolle durch die Schulaufsicht. Sie haben die Möglichkeit, unser Schulprogramm in den Bürozeiten einzusehen.

Schulhof
Bitte beachten Sie, dass das Schulgelände vor allem den Kindern im Grundschulalter als Aufenthalts- und Spielort dient. Wir möchten daher an folgende „Grundregeln für die Großen“ erinnern: Bitte auf dem Schulgelände nicht rauchen (alle Schulen in NRW sind „rauchfrei“) und keine Hunde ohne Leine herumlaufen lassen! Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Schulversäumnis
Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen zwingenden nicht voraussehbaren Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer Schulveranstaltung teilzunehmen, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule umgehend. Rufen Sie bitte auf unserem Anrufbeantworter für Krankmeldungen bis 7:45 Uhr an (02204 - 867751). Wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Schüler den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen oder den Schüler vom Schularzt untersuchen lassen.
Ein Schüler, der nach ärztlicher Feststellung an einer meldepflichtigen oder einer anderen übertragbaren Krankheit, insbesondere an Salmonellen, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken erkrankt, einer solchen Krankheit verdächtig ist oder Läuse hat, darf weder das Schulgrundstück betreten noch Einrichtungen der Schule benutzen. Er darf erst wieder an Schulveranstaltungen teilnehmen, wenn nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch ihn nicht mehr zu befürchten ist.

Schwimmunterricht
Im 2. Schuljahr bietet die Schule Schwimmunterricht an.
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, ist unbedingt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich. Das Kind verbleibt bis zum Ende der Unterrichtszeit in der Schule.   

Sportunterricht
Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Schüler müssen Turnschuhe (mit heller Sohle) tragen.
Der Turnbeutel sollte weiterhin eine Turnhose und ein T-Shirt enthalten. Bitte denken Sie daran, Hose und T-Shirt regelmäßig zu waschen und achten Sie auf die Schuhgröße!
Ohrringe und Ohrstecker stellen erhebliche Verletzungsgefahren dar und dürfen deshalb nicht im Sportunterricht getragen werden.    

Sprechstunden
Alle Lehrerinnen der Schule bieten Sprechzeiten an, die Sie im Sekretariat oder bei der Lehrkraft selbst erfragen können.

Stundenplan
Zu Beginn des Schuljahres erhält Ihr Kind den Stundenplan, der in der Regel für das ganze Schuljahr Gültigkeit hat.
Änderungen, die unumgänglich sind, werden Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

Stundentafel
Die Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule sieht folgende Wochenstundenzahl vor:
Klasse 1           21 bis 22 Wochenstunden
Klasse 2           22 bis 23 Wochenstunden
Klasse 3           25 bis 26 Wochenstunden
Klasse 4           26 bis 27 Wochenstunden
Von der Gesamtstundenzahl sind in allen Klassen zwei Stunden Religion, drei Stunden Sport und vier Stunden Kunst/ Textilgestaltung/ Musik vorgesehen. Die restlichen Stunden sind den Fächern Deutsch, Sachunterricht, Mathematik und dem Förderunterricht vorbehalten. Ab Klasse 1 (2. Halbjahr) werden zwei Stunden Englisch unterrichtet.
 
T
Telefonnummern
Es kommen immer wieder Situationen vor, bei denen wir während des Schulvormittags Kontakt mit Ihnen aufnehmen müssen (z.B.: Krankheit, Unfall). Daher ist es wichtig, dass in der Schule immer aktuelle Telefonnummern vorliegen, unter denen wir Sie oder eine vertraute Person ( Oma, Opa, Verwandte, die Tagesmutter ... ) erreichen können. Melden Sie bitte Änderungen der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat. Notieren Sie am besten die aktuellen Telefonnummern (auch Handynummern) in das Aufgabenheft Ihres Kindes.

Telefonkette
Jede Klasse stellt mit Ihrer Erlaubnis eine Telefonkette zusammen, damit im Bedarfsfall - bei unvorhersehbaren Dingen - eine schnelle Elterninformation erfolgen kann.

Tornister
Überprüfen Sie bitte regelmäßig die Schultasche Ihres Kindes. Sie glauben gar nicht, wie schnell sich eine Tasche mit überflüssigen Dingen füllt. Bedenken Sie, dass die Tasche nur ca. 10% des Körpergewichtes Ihres Kindes wiegen sollte. Im Klassenraum gibt es Fächer für jedes Kind, in denen wechselweise Bücher, die an diesem Tag nicht benötigt werden, bleiben können.

U
Unfälle
Ihr Kind ist auf dem Schulweg, in der Schule und auf allen Schulveranstaltungen durch die Landesunfallkasse unfallversichert. Jeder Schulunfall wird in einer Unfallmeldung festgehalten.
 
Unterrichtsgänge
Unterricht findet bei uns nicht nur in der Schule statt. Wir versuchen, den Kindern auch eine Vielzahl von außerschulischen Lernorten zugänglich zu machen, z.B. den Zoo, den Besuch eines Bauernhofes, verschiedene Museen, die Feuerwehr, WDR- Besuch, usw.

Unterrichtszeiten


V
Verkehrserziehung
In jedem Schuljahr ist die Verkehrserziehung Thema, besonders in Klasse 1 geht es um die sichere Teilnahme als Fußgänger oder Buskind im Straßenverkehr und im 4. Schuljahr um die Teilnahme als Radfahrer im Straßenverkehr.

W
Wünsche
Wenn wir uns etwas wünschen dürften....
- Kontrollieren Sie regelmäßig das Arbeitsmaterial (Bücher, Hefte, Mäppchen,...).
- Räumen Sie bitte in Klasse 1 einmal in der Woche mit Ihrem Kind gemeinsam die Schultasche auf. Leiten Sie ältere Kinder an, dies selbstständig einmal in der Woche zu tun.
- Hat Ihr Kind auch täglich alle Sachen dabei, die es braucht?
- Hat Ihr Kind einen Brief aus der Schule dabei???
- Ein Grundschulkind braucht noch eine Menge Schlaf! Schicken Sie Ihr Kind zeitig zu Bett!
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind gefrühstückt hat und ein Pausenbrot mitbekommt.
- Geben Sie Nachricht, wenn Ihr Kind krank ist und sagen Sie uns, wer die Hausaufgaben bringen soll.
- Besuchen Sie im Interesse der Kinder unsere Elternabende und die Sprechtage!

Wandertag
An unserer Schule finden zahlreiche Unterrichtsgänge per pedes, mit dem Bus oder mit der Bahn statt. Daneben gibt es auch einen Ausflugstag, der entweder ein Wandertag oder ein Besuch im Zoo sein kann.

Weiterführende Schule
Ab November berät der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin die Eltern aufgrund des Beschlusses der Klassenkonferenz (das sind alle Lehrer, die die Kinder in Klasse 4 unterrichten) dahingehend, welche Schulform der bestmögliche für das Kind ist. Zu diesem Gespräch füllt sowohl der Klassenlehrer (mit der Empfehlung der Klassenkonferenz) als auch die Eltern einen Beobachtungsbogen aus, der in einem Gespräch miteinander abgeglichen wird. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Protokoll festgehalten.
Wenn die Entscheidung schwierig ist, wird nach einer erneuten Beobachtungszeit ein zweiter Gesprächstermin vereinbart.
Die weiterführenden Schulen geben rechtzeitig Termine bekannt, an denen die Schulen im Rahmen eines Tages der offenen Tür besucht werden können.
Zum Halbjahreszeugnis wird eine Empfehlung auf der Grundlage der Klassenkonferenz geheftet, die den Besuch einer bestimmten Schule
 - empfiehlt.
 - mit Einschränkungen empfiehlt.
 
Mit dem Zeugnis und der Empfehlung melden die Eltern das Kind an einer Schule Ihrer Wahl an. Ein Anmeldeschein der Stadt Bergisch Gladbach muss bei der Anmeldung vorgelegt werden, um Doppelanmeldungen zu vermeiden. Vielfach wird das Stammbuch verlangt.
Mittlerweile ist der Elternwille gestärkt worden. So können Eltern Ihr Kind an der Schule Ihrer Wahl anmelden, auch wenn dies nicht der Empfehlung entspricht. Ihr Kind muss, anders als in den Vorjahren, keinen Prognoseunterricht mehr ablegen.
Die ehemaligen Klassenlehrer werden von den weiterführenden Schulen zu den Erprobungsstufenkonferenzen (in Klasse 5 und 6) eingeladen. Dort erhalten Sie  eine Rückmeldung darüber, wie sich die Kinder entwickelt und eingelebt haben...
 
Z
Zeugnisse
Im ersten und zweiten Schuljahr erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres ein Textzeugnis. Im 3. und 4. Schuljahr erhalten die Kinder am Ende des 1. Halbjahres und am Ende des Schuljahres Zeugnisse. Das Halbjahreszeugnis in Klasse 3 ist bei uns auch noch ein Textzeugnis, erst am Ende der Klasse 3 enthält das Zeugnis Noten. Das Zeugnis der Klasse 4 beinhaltet ausschließlich Noten. Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 weist zudem als Bestandteil des Zeugnisses eine "begründete Empfehlung" der Klassenkonferenz für den Übergang zu den weiterführenden Schulen auf.

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